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Aufgaben und Ziele:

Von Bürgern für Bürger

Die Bürgerstiftung Backnang ist eine Einrichtung „von Bürgern für Bürger“, die sich zur Aufgabe macht, das Gemeinwohl Backnangs und der hier lebenden Menschen auszubauen und für kommende Generationen zu sichern. Sie möchte Menschen zusammenbringen, die sich als Stifter oder Spender oder durch ehrenamtliches Engagement nachhaltig für Backnang einsetzen wollen.

Unsere Ziele

Gemeinsam fördern, bewahren, gestalten!

Backnanger sind stolz auf ihre Stadt: auf Geschichte und Tradition, auf geschäftliche Dynamik und vielfältige Berufschancen, auf attraktives Wohnen mit hohem Freizeitwert und auf eine aufgeschlossene Bürgerschaft, gut gemischt nach Alter, Herkunft und Glauben.

Bewahren, was erreicht wurde, fördern und ausbauen, was sich bewährt hat, und Neues gestalten: das sind Ziele, die sich die Bürgerstiftung Backnang setzt. Damit Backnang auch in aller Zukunft lebens- und liebenswert bleibt.

Stiftungszweck

Um den Bedürfnissen des Gemeinwesens gerecht werden zu können, ist der Stiftungszweck weit ausgelegt:

  • Erziehung und Förderung junger Menschen
  • Hilfe und Betreuung für Senioren
  • Unterstützung von sozial Bedürftigen
  • Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Nationen
  • Förderung von Kunst, Kultur und Sport
  • Bewahrung des Stadtbildes
  • Schutz und Pflege von Natur und Umwelt.

Vorschläge und Anregungen für konkrete Projekte sollen von den Backnangern selbst kommen und aus den gemeinnützig tätigen sozialen und kulturellen Einrichtungen in der Stadt.

Unterstützung

Alle Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereine, Einrichtungen, Institutionen usw. können Anträge auf eine Förderung von Projekten einreichen. Der Vorstand der Bürgerstiftung Backnang prüft den jeweiligen Antrag auf die Vereinbarkeit mit dem Stiftungszweck, auf den Unterstützungsbedarf und eine faire Verteilung der Stiftungserträge (bis Nov 2019: über 270.000 € !).

10 Merkmale

Verabschiedet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Rahmen der 56. Jahrestagung im Mai 2000

Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.

  1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
  2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
  3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
  4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
  5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
  6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
  7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
  8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
  9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
  10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.

Wenn Sie den Satzungstext lesen, ausdrucken oder auf Ihrem Rechner speichern möchten, dann hier klicken.


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